Preise und Zahlungsmodalitäten

Die Kosten für den Hausbesuch – also für erbrachte Leistungen,  Medikamente und Wegegeld – werden transparent nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet.

Das Wegegeld beträgt je Doppelkilometer 3,50 Euro, insgesamt jedoch mindestens 13 Euro. Werden auf einer Fahrt mehrere Tierhalter besucht, so wird das Wegegeld anteilig berechnet. §10 Abs 2 GOT.

Im Notdienst wird das Wegegeld mindestens im 2-fachen Satz abgerechnet (siehe Notdienstgebühren).

Telefonische Beratung: 13,40/6 Minuten. Im Notdienst 2-facher Satz.

 

Wichtiger Hinweis zur GOT/Notdienst:

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde seit 14.02.2020 um die sognannte „Notdienstgebühr“ ergänzt (Merkblatt für Tierhalter www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/).

Im neuen § 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Demnach muss bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 € berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.

Notdienstgebühren gelten von 18.30 Uhr bis 7.30 Uhr (nachts), von Freitag 18.30 Uhr bis 7.30 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

 

Die entstandenen Kosten sind unmittelbar im Anschluss an die Behandlung zu begleichen (Bar/EC-Karte).

Kontakt       |       Impressum     |     Datenschutz

Dr. Carmen Wende    |    Grasbrunn bei München